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Kurzinterview “Und die Referendarsinteressen?” in der Jumag (Jan/Feb 2001, S. 10) zu den neuen Beschlüssen der Justizministerkonferenz:
Und die Referendarsinteressen?
Daniel Eichmann von der Bundessprecherkonferenz der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare kritisiert den faktischen Stillstand in der JuMiKo mit deutlichen Worten:
Frage: Auf der Herbstkonferenz der Justizminister in Brüssel wurde die Integration einer Praxisphase in das juristische Studium für manche überraschend wieder ad acta gelegt.
Antwort: Die Uneinigkeit der Justizminister ist so groß, daß an eine wirkliche Ausbildungsreform schon vor der letzten Frühjahrstagung nicht mehr zu denken war. Ein weiteres Problem war wohl das mangelnde Entgegenkommen der Kultus- und Finanzminister, deren Zustimmung für eine echte Reform notwendig gewesen wäre. Weil man sich unter Erfolgs- bzw. Ergebnisdruck sah, hat man sich nun auf den kleinsten gemeinsamen Nenner in der “Absichtserklärung” verständigt.
Frage: Begrüßen sie diese Entwicklung?
Antwort: Nein. Notwendige Verbesserungen bleiben aus. Stattdessen wird jetzt ein Weg beschritten, der den großen Vorzug des deutschen Ausbildungssystems, den Einheitsjuristen, beseitigt.
Frage: Bleibt in der Ausbildungsreform damit wieder alles beim Alten? Wo sind Fortschritte zu erwarten?
Antwort: Falls die vagen Andeutungen einer Pflichtausbildung bei einem Anwalt vor der Zulassung zum Anwaltsberuf so umgesetzt werden sollten, wie es die Vertreter der Anwaltschaft vorschlagen, dann gibt es tatsächlich gravierende Änderungen: Der Berufsstand kann sich dann seine Konkurrenz selber aussuchen und begrenzen: “closed shop” heißt das, die BSK hat vor dieser Gefahr im letzten Jahr mehrfach gewarnt. Die Aussagen zu credit points, stärkerer Uni-Einbindung und besserer beruflicher Orientierungsmöglichkeiten können dagegen zu einer Verbesserung der Ausbildung führen - hier kommt es ganz darauf an, was sich am Ende hinter den schönen Floskeln verbirgt.
Frage: Wie beurteilen Sie eine Assessorzeit bei zugelassenen Anwälten, die nach dem zweiten Staatsexamen (ohne selbstständige Prüfung)) vor die Berufszulassung geschaltet werden könnte?
Antwort: Closed shop - da ist wieder das Problem. Bisher war die Anwaltschaft nicht bereit, auch nur annähernd genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, um den Bedarf zu decken. Wenn nur ein Viertel der Examensabsolventen diesn Pflicht-Ausbildungsabschnitt besuchen können, ist das eine ziemlich üble Lobby-Veranstaltung, die nur das Etikett “Ausbildung” bekommt. Gerade wenn die JuMiKo ihre eigenen Beschlüsse umsetzt und die anwaltliche Ausbildung and er Universität einführt und im Referendariat verstärkt, ist eine weitere Phase wirklich nicht nötig. |